Veranstaltungsabsagen, Kartenrücknahmen und die „Gutscheinlösung“

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben wir in den vergangenen Monaten Einnahmeausfälle in Höhe von mehr als 50.000 € hinnehmen müssen. Gründe hierfür sind der allgemeine Lockdown von März bis April, die zweiwöchige Ladenschließung wegen unserer Quarantäne im Mai und die Absage fast aller unserer Frühjahrsveranstaltungen aufgrund der behördlichen Untersagung von Veranstaltungen. Nur einen kleinen Teil der Umsatzeinbußen haben wir durch Kostensenkungen und einen reduzierten Wareneinkauf ausgleichen können, daher ist unsere wirtschaftliche Situation derzeit sehr angespannt.

Für unsere abgesagten bzw. verschobenen Veranstaltungen haben wir soweit wie möglich bereits Ersatztermine gefunden. In den Fällen, in denen wir noch keine Ersatztermine benennen können, versuchen wir, neue Termine im nächsten Jahr zu finden. Alle Eintrittskarten, die Sie für abgesagte bzw. verschobene Veranstaltungen erworben haben, behalten ihre Gültigkeit für die neuen Termine. Wir führen für unsere Veranstaltungen normalerweise keine Teilnehmerlisten (ein großer Teil der Teilnahmekarten wird auch immer anonym verkauft), bitte halten Sie sich daher selbst über unsere Internetseite oder unseren Newsletter auf dem Laufenden, was die neuen Termine und eventuell geänderte Veranstaltungsorte angeht.

Selbstverständlich nehmen wir trotzdem Teilnahmekarten für abgesagte Veranstaltungen zurück, wenn Sie das wünschen. Wir sind aber leider derzeit nicht in der Lage, die aufgewendeten Eintrittsgelder oder Teilnahmegebühren zu erstatten, sondern müssen auf die von der Bundesregierung im Mai 2020 eingerichtete „Gutscheinlösung“ verweisen.

Wenn Sie uns Ihre Teilnahmekarten zurückgeben oder zurückschicken, stellen wir Ihnen einen Gutschein aus, den Sie für die Ersatzveranstaltung, für andere Veranstaltungen oder natürlich auch für Bücher, CDs, DVDs, Kalender oder andere Artikel einlösen können.

Natürlich können Sie Ihre Karten aber auch gleich direkt mit einem Einkauf oder einer Bestellung verrechnen lassen. Teilen Sie uns in diesem Fall einfach mit, was Sie im Gegenzug für Ihre Karten kaufen, bestellen oder zugeschickt haben möchten.

Wichtig ist: Sie müssen uns Ihre Teilnahmekarte(n) zurückgeben oder per Post zurückschicken, sonst ist keine Verrechnung oder Gutscheinerstellung möglich!

Informationen zur „Gutscheinlösung“ und zu Ihren Rechten im Zusammenhang damit finden Sie hier:

Wir bedauern sehr, dass wir im Zusammenhang mit Veranstaltungsabsagen derzeit keine finanziellen Erstattungen leisten können, weisen aber darauf hin, dass wir die Folgen der Corona-Pandemie nicht selbst zu vertreten haben. Wir bitten um Ihr Verständnis.